Ab wann kann eine professionelle Unterstützung hilfreich sein?
Ab welchem Zeitpunkt es sehr ratsam ist professionelle Unterstützung aufzusuchen, würden wir von dem persönlichen Leidensdruck abhängig machen. Im Normalfall ist die Seele für Krisensituationen gut ausgerüstet – wir meistern unsere Probleme und nach einer gewissen Zeit verblassen sie. Manchmal aber wird die Psyche wegen der Schwere der Problemlage überlastet und dann reichen die eigene Lösungsversuche sowie Trost und Ratschläge von Familienangehörigen, Partner und guten Freunden nicht mehr aus. Die Gedanken kreisen um das Problem, man fühlt sich vielleicht nicht mehr verstanden oder sinkt eventuell in ein seelisches Tief und verliert den Weg zum inneren Gleichgewicht. In diesen Lebenssituationen ist eine professionelle Begleitung sehr empfehlenswert, um eine weitere Verschlimmerung zu verhindern.
Mögliche Anliegen könnten sein:
und viele weitere Anliegen...
Ablauf eines Erstgesprächs im Lösungsraum
Ziel des Erstgesprächs sollte sein, dass wir Sie und Ihr Anliegen näher kennen lernen können. Ebenso ist es für Sie sehr wichtig, uns kennen zu lernen – wie jeder einzelne Therapeut in der Praxis als Mensch ist, wie wir arbeiten und ob Sie glauben, dass wir für Sie und Ihre Themen Hilfe bieten können.
Wir bieten Ihnen ein strukturiertes Gespräch an, das je nach Zeiteinschränkung folgendes beinhalten kann:
Ihr Anliegen: Was ist hier genau das Thema? Was soll hier (nicht) besprochen werden? Was wollen Sie verändern? Was wollen Sie beibehalten bzw. was soll nicht verändert werden? |
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Ihre Motivation zur Veränderung: Was haben Sie davon, sich (nicht) zu verändern? Welchen Preis müssten Sie dafür zahlen, wenn Sie sich (nicht) verändern würden? Was sind Sie bereit in Richtung Ihrer Veränderung zu tun? Und was erhoffen Sie, was andere Menschen dafür tun werden? |
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Ihre Ziele: Viele Leute wissen, was Sie nicht wollen (z.B. das Leid), aber nicht, was sie gerne stattdessen hätten. Es ist wichtig, dies gemeinsam auszuarbeiten, da das der Maßstab für den Erfolg unserer Arbeit ist. Somit wissen wir, ob wir uns gemeinsam in eine gute Richtung bewegen. |
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Ihre Erwartungen an mich und den Prozess: Was soll in dem Prozess unbedingt (nicht) passieren? Welche Erwartungen und Hoffnungen haben Sie an den Prozess im Allgemeinen? Haben Sie Erfahrung mit psychologischer Beratung in der Vergangenheit gemacht, die (nicht) wiederholt werden sollte? |
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Ihre Ressourcen und Kompetenzen: Was und wer tut Ihnen in Ihrem Leben gut? Was ist Ihnen schon gelungen? Was können Sie gut, das Ihnen auf dem Weg zu Ihrem Ziel von Hilfe sein könnte? |
Am Ende des Erstgesprächs besprechen wir, ob die Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Ihnen sinnvoll und hilfreich erscheint. Wir werden Ihnen auch mitteilen, was wir glauben für Sie tun zu können und wie ein gemeinsamer Fahrplan aussehen könnte. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie einen Folgetermin vereinbaren, noch darüber nachdenken wollen oder ob Sie eine weitere Zusammenarbeit ausschließen.
Uns wird oft die Frage gestellt, wieviele Gespräche sinnvoll sind zu vereinbaren. Diese Frage ist individuell zu beantworten: Es kommt auf Sie, Ihre Anliegen, Ihre Motivation, sämtliche Hindernisse und belastende Faktoren usw. an. Wir versuchen allerdings möglichst effizient zu arbeiten und rücksichtsvoll mit Ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen umzugehen. Sie sollten in der Regel erste Erfolge nach wenigen Stunden erleben. Es ist auch möglich, dass Sie Rückfälle und Zweifel erfahren. All das gehört zu Ihrem Prozess, genauso wie erhellende Momente, Erfolgserlebnisse und die Freude dem Ziel näher zu kommen.
Wenn Sie Interesse an einer professionellen Begleitung haben, dann können Sie sich gerne bei uns telefonisch, per Email oder mittels Online-Kontaktformular melden. Ein Erstgespräch ist unverbindlich und dauert in der Regel 90 Minuten. Weitere systemische Gespräche können in einem Zeitfenster von 60 oder 90 Minuten vereinbart werden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Die Angebote des Lösungsraums fallen unter psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde dienen nach §1 Abs. 3 Satz 3 des Psychotherapeutengesetzes.