Soziotherapie als Krankenkassenleistung nach §37a SGB V
für die Regionen Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe
Was ist Soziotherapie ?
Soziotherapie ist eine verordnungsfähige Leistung der Krankenkasse für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Sie ist eine begleitende therapeutische und koordinierende Maßnahme, deren individuelle Ziele in einem Soziotherapieplan definiert werden. Die Verordnung erfolgt über einen Psychiater / Neurologen oder Psychotherapeuten. Ihr Hausarzt kann Soziotherapie zur Indikationsstellung verordnen.
Soziotherapie versteht sich als unterstützende, methodenübergreifende therapeutische Hilfeleistung. Sie berücksichtigt die krankheitsbeeinflussenden Faktoren im sozialen Umfeld des Betreffenden und versucht durch Vermittlung von Hilfeangeboten und Ausweitung der persönlichen Kompetenz, diese zu beheben. Der Lösungsraum Siegen arbeitet mit Methoden und Haltung der Systemischen Therapie und Beratung. Die Soziotherapie stellt damit eine flankierende psychosoziale Therapie dar und wird nach Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse für bis zu 120 Std. in drei Jahren bewilligt.
Ihr Hausarzt kann Ihnen unter Verwendung des Formulars 28 (Soziotherapie zur Indikationsstellung) die ersten fünf Therapieeinheiten verordnen. Mit diesem Formular können Sie anschließend Kontakt mit dem Praxisteam des Lösungsraum Siegen aufnehmen und zeitnah einen Ersttermin vereinbaren.
* Auszug KBV PraxisWissen / Soziotherapie S.6: "Erachtet ein Hausarzt / Arzt eine Soziotherapie für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder Psychotherapeuten, der Soziotherapie verordnen darf. Kommt er aber zu der Einschätzung, dass sein Patient diese Überweisung alleine nicht in Anspruch nehmen kann, greift eine Ausnahmeregelung: Der überweisende Arzt darf einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten motivieren soll, überhaupt einen Facharzt aufzusuchen, der für einen längeren Zeitraum verordnen kann."
Zielgruppe und Indikationen
Nach der Soziotherapie-Richtlinie können Personen mit folgenden Diagnosen im Rahmen der Soziotherapie ambulant behandelt werden:
Grundsätzlich ist jede psychiatrische Diagnose ( "F Diagnose" ) verordnungsfähig.
Das gesamte Diagnosespektrum teilt sich in zwei Gruppen:
Gruppe 1
Gruppe 2
In begründeten Fällen erhalten auch Personen mit Diagnosen aus den Bereichen F00 bis F99 eine ärztliche Verordnung, insbesondere bei relevanten Co-Morbiditäten und stark eingeschränkten Fähigkeiten.
Die Schwere der Erkrankung muss zusätzlich durch einen bestimmten Wert auf der GAF-Skala angegeben werden. Die GAF-Skala ist eine Skala, die eine Spanne von sehr krank - 0 Punkte - bis zu sehr gesund - 100 Punkte - beschreibt. Ein Wert zwischen 0 und 40, höchstens 50 Punkten ist soziotherapiefähig.
Folgende Fachärzte können Soziotherapie verordnen:
Andere Vertragsärztinnen oder -ärzte können an einen der o.g. Fachärzte überweisen. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, diese Überweisung selbständig in Anspruch zu nehmen, können unsere Soziotherapeuten per Verordnung von diesen Ärzten hinzugezogen werden.
Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Seit Juni 2017, können auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Soziotherapie verordnen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-befugni.html
Ziele der Soziotherapie
Methoden der Soziotherapie
Kosten
Die Kosten für die Soziotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse. Bei Patienten über 18 Jahren muss allerdings ein Eigenanteil von 10% geleistet werden. Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten weg. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachstehenden Internetseiten.
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/
Für weitere Informationen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir beraten Sie gerne