Informationen für AllgemeinmedizinerInnen und andere ÄrztInnen ohne Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie

 

 

Wann kann ich als AllgemeinmedizinerIn die Ambulante Soziotherapie für meine PatientInnen einleiten?

 

Erachtet eine Arzt, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder Psychotherapeuten mit der entsprechenden Genehmigung. Außerdem darf er einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten erst einmal motivieren soll, einen Facharzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Dafür benutzt der verordnende Arzt das Formular 28. Hierauf können bis zu fünf Therapieeinheiten (à 60 Minuten) verordnet werden.

(Auszug KBV Praxiswissen Soziotherapie)

 

Formular und Abrechnung:

 

Der Arzt nutzt dazu das Formular 28 und rechnet für die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab. 

 

Für welche meiner PatientInnen kommt Ambulante Soziotherapie in Betracht?

 

Carina Bielstein, Leiterin der therapeutischen Dienste im BSG und geschätzte Landessprecherin im Berufsverband der Soziotherapeuten e.V., erklärt Ihnen, wie auch Sie als Facharzt für Allgemeinmedizin die Soziotherapie für Ihre PatientInnen mit psychischen Erkrankungen in die Wege leiten können.

 

 

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam !

 

 

 

Wichtig zu wissen:

  • Laut Richtlinie gibt es keine Altersbegrenzung für die Inanspruchnahme der Soziotherapie. Wir arbeiten mit PatientInnen ab dem 14. Lebensjahr
  • Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf 120 Einheiten Soziotherapie in einem Leistungszeitraum von 3 Jahren
  • Auch Privatpatienten können die Soziotherapie in Anspruch nehmen, sie sollten lediglich im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme klären 
  • nicht alle als VerordnerInnnen in Frage kommenden BehandlerInnen in unserer Region verfügen über eine Genehmigung zur Verordnung für Soziotherapie

Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf

 

Seit Juni 2017, können auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Soziotherapie verordnen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK

http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-befugni.html

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachstehenden Internetseiten.

http://wp.soziotherapie.eu/

 

www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/