Informationen für HausärztInnen und andere ÄrztInnen ohne Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie
Erachtet ein Arzt, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder
Psychotherapeuten mit der entsprechenden Genehmigung. Außerdem darf er einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten erst einmal motivieren soll, einen Facharzt
oder Psychotherapeuten aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Dafür benutzt der verordnende Arzt das Formular 28. Hierauf können bis zu fünf Therapieeinheiten
(à 60 Minuten) verordnet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in der PraxisWissen-Broschüre Soziotherapie der KBV:
PraxisWissen: Soziotherapie
Hinweise zur Verordnung für Ärzte und Psychotherapeuten