Wann kann ich als AllgemeinmedizinerIn die Ambulante Soziotherapie für meine PatientInnen einleiten?
Erachtet eine Arzt, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder Psychotherapeuten mit der entsprechenden Genehmigung. Außerdem darf er einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten erst einmal motivieren soll, einen Facharzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Dafür benutzt der verordnende Arzt das Formular 28. Hierauf können bis zu fünf Therapieeinheiten (à 60 Minuten) verordnet werden.
(Auszug KBV Praxiswissen Soziotherapie)
Formular und Abrechnung:
Der Arzt nutzt dazu das Formular 28 und rechnet für die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab.
Für welche meiner PatientInnen kommt Ambulante Soziotherapie in Betracht?
Carina Bielstein, Leiterin der therapeutischen Dienste im BSG und geschätzte Landessprecherin im Berufsverband der Soziotherapeuten e.V., erklärt Ihnen, wie auch Sie als Facharzt für Allgemeinmedizin die Soziotherapie für Ihre PatientInnen mit psychischen Erkrankungen in die Wege leiten können.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam !
Wichtig zu wissen:
Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Seit Juni 2017, können auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Soziotherapie verordnen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-befugni.html
Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachstehenden Internetseiten.
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/